Transporte, die von Gewicht oder Abmessungen die gesetzliche Norm verlassen, sind Spezialtransporte. Diese dürfen i.d. Regel nicht einfach so durchgeführt werden. Bei Nicht-Beachtung bestimmter Vorgaben drohen Bußgelder.

In der deutschen Straßenverkehrsordnung sind die zulässigen Maße bzw. Gewichte definiert: So darf ein LKW bis zu 2,55 Meter breit, 4 Meter hoch und 16,50 Meter, mit Anhänger 18,75 Meter und bei herausragender Ladung maximal 22,75 Metern lang sein. Das zulässige Gesamtgewicht beläuft sich i.d. Regel auf maximal 40 Tonnen.

Berücksichtigt werden müssen außerdem Aspekte wie Straßenbreiten, bspw.  auf Autobahnen bis zu 13,75m bei 3 Spuren, oder Brückenhöhen (max. 4,20m).

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen folgenden Spezialtransporten:

Großraumtransport: Die Transportgüter sind breiter als die Norm.
Schwertransport: Transportgüter, die das gängige Maximalgewicht von 40 Tonnen überschreiten.
Langtransport: Transportgüter, die über 20 Meter lang sind.

Mehr zu Spezialtransporten

Grundsätzlich lässt sich sagen: Wenn Transportgüter und/oder das Transportfahrzeug die gesetzlich zugelassenen Normgrenzen überschreiten, handelt es sich um einen Spezialtransport und ist als solcher genehmigungspflichtig. Es kann notwendig sein, sowohl für das Transportgut als auch das Transportfahrzeug eine Sondererlaubnis einzuholen.   

Wichtig ist außerdem eine Genehmigung für die Straßennutzung gemäß § 29 der Straßenverkehrsordnung.

Im Rahmen von Aufträgen kümmern wir uns bei den zuständigen Behörden um alle notwendigen Sondergenehmigungen.

Die Kosten sind abhängig von den Rahmenbedingungen und den Aufwänden. Kommen Sie einfach auf uns zu und schildern uns Ihr Projekt. Sie erhalten schnell eine erste Beratung sowie ein unverbindliches Angebot. 

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